Für Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, endet die Übergangsfrist Ende 2024. Die Weiterbenutzung ist nur erlaubt, wenn die Emissionswerte von maximal 4 g Kohlenmonoxid und 0,15 g Staub eingehalten werden. Öfen ab dem 22. März 2010 dürfen maximal 2 g Kohlenmonoxid und 0,075 g Staub ausstoßen und müssen einen Wirkungsgrad von 75 % haben. Für neue Öfen ab dem 31. Dezember 2024 gelten strengere Grenzwerte von 1,25 g Kohlenmonoxid und 0,04 g Staub bei ebenfalls 75 % Wirkungsgrad.
(vgl. Quelle: Das Hauseigentum Nr. 10/2024)