Jung kauft Alt: Förderprogramm für den Kauf von Bestandsimmobilien

Am 3. September 2024 wurde das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ ins Leben gerufen, um Familien mit minderjährigen Kindern mit geringem bis mittlerem Einkommen beim Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien zu unterstützen. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte KfW-Kredite, für die im Jahr 2024 insgesamt 350 Millionen Euro bereitstehen. Der Zinssatz beträgt zu Beginn 1,51 % bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer 10-jährigen Zinsbindung.

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Familien eine selbstgenutzte Bestandsimmobilie mit einem Gebäudeenergieausweis der Klassen F, G oder H erwerben, was auf etwa 45 % der Wohngebäude in Deutschland zutrifft. Innerhalb von 54 Monaten nach der Zusage muss die Immobilie auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.

Durch die zinsverbilligten Kredite können Familien mit zwei Kindern bis zu 18.000 € sparen, da diese deutlich günstiger sind als Angebote der eigenen Hausbank. Förderberechtigt sind Familien mit einem maximalen zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 € bei einem Kind (plus 10.000 € für jedes weitere Kind). Die Höchstbeträge der Kredite variieren je nach Anzahl der Kinder: 100.000 € für ein Kind, 125.000 € für zwei Kinder und 150.000 € für drei oder mehr Kinder.

Personen, die bereits Voreigentum besitzen oder Baukindergeld bezogen haben, sind von der Förderung ausgeschlossen. Weitere Informationen sind auf der KfW-Website unter www.kfw.de/308 erhältlich.

(vgl. Quelle: Das Hauseigentum Nr. 10/2024)

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